Lust auf eine Probefahrt?
Vereinbaren Sie jetzt Ihren Termin
HIer gehts zur Probefahrt*Berechnungsbeispiel für das gewerbliche Leasing mit Kilometerabrechnung. Dieses Angebot erfordert eine Sonderzahlung in Höhe von 0,– € zzgl. MwSt. bei einer Laufzeit von 36 Monaten und einer Gesamtlaufleistung von 30.000 km. Das Angebot basiert auf der unverbindl. Preisempfehlung der Jaguar Land Rover GmbH in Höhe von 776,45 € monatlich inkl. MwSt. Den verbindl. Endpreis – einschließlich anfallender Nebenkosten für Zulassung und Überführung – erfahren Sie bei uns vor Ort. Gültig bis 31.03.2022 abgeschlossenen Leasingverträge für einen Land Rover Defender 90 D250 XS 183 kW (249 PS). Abbildung zeigt Sonderausstattung. Kraftstoffverbr.: 9,6-9,4 l/100 km (innerorts), 6,7-6,5 l/100 km (außerorts), 7,5-7,3 l/100 km (kombiniert), CO2-Emissionen: 204-199 g/km (komb.)
Co2-Effizienzklasse: D. Ein freibleibendes Angebot der ALD AutoLeasing D GmbH, Nedderfeld 95, 22529 Hamburg, im Rahmen des Produkts Land Rover Fleet & Business Leasing, gilt nur für Gewerbekunden und solange der Vorrat reicht. Für den Leasingvertrag gelten die allgem. Geschäftsbedingungen der ALD AutoLeasing D GmbH.
Die angegebenen Werte wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren (§ 2 Nrn. 5, 6, 6a Pkw-EnVKV in der jeweils geltenden Fassung) ermittelt. Ab dem 1.September 2017 werden bestimmte Neuwagen nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (World Harmonised Light Vehicle Test Procedure, WLTP), einem neuen, realistischeren Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2 – Emissionen, typgenehmigt. Ab dem 1.September 2018 wird das WLTP den neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ), das derzeitige Prüfverfahren, ersetzen. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs – und CO2 – Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Bitte beachten Sie, dass für CO2-Ausstoß-basierte Steuern oder Abgaben seit dem 1. September 2018 die nach WLTP ermittelten Werte als Berechnungsgrundlage herangezogen werden. Daher können für die Bemessungen solcher Steuern und Abgaben andere Werte als die hier angegebenen gelten. Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebotes, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Hinweis nach Richtlinie 1999 / 94 / EG: Der Kraftstoffverbrauch und die CO2 – Emissionen eines Fahrzeugs hängen nicht nur von der effizienten Ausnutzung des Kraftstoffs durch das Fahrzeug ab, sondern werden auch vom Fahrverhalten und anderen nicht technischen Faktoren beeinflusst. CO2 ist das für die Erderwärmung hauptsächlich verantwortliche Treibhausgas. Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2 – Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem ‚Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen‘ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und beihttp://www.dat.de/ unentgeltlich erhältlich ist.